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Vitos Südhessen: Stark für Kinderschutz und Kinderrechte

Die Kinder- und Jugendklinik für psychische Gesundheit Riedstadt entwickelt ein eigenes Kinderschutzkonzept

Jedes Kind hat das Recht gewaltfrei, sicher und gesund aufzuwachsen. So steht es seit 1989 in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Auch Vitos Südhessen macht sich dafür stark. Mit vielen Maßnahmen sorgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür, dass Kinderschutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen eingehalten und verbessert werden. Jetzt verankert Vitos Südhessen die Kernpunkte in einem Kinderschutzkonzept. Projektleiterin Sabine Hoffmann von der Vitos Kinder- und Jugendklinik für psychische Gesundheit Riedstadt hat die Federführung übernommen und stellt gemeinsam mit Stefanie Fritzsche, Mitarbeiterin der Unternehmenskommunikation, den aktuellen Stand vor.

Das Wohl unserer kleinen und großen Patientinnen und Patienten ist der zentrale Kern unserer Arbeit. Zu uns kommen Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen psychischen Erkrankungen und mit ganz unterschiedlichen Lebens- und vielleicht auch Leidenswegen. Wir tun alles dafür, dass sie sich bei uns wohlfühlen und wieder gesundwerden. Dazu gehört auch, dass sich die Kinder und Jugendlichen während ihres Aufenthaltes beschützt und sicher fühlen. Dafür haben wir bereits einige Maßnahmen erfolgreich umgesetzt. Jetzt verbessern wir sie weiter mit einem eigenen Kinderschutzkonzept für alle Standorte von Vitos Südhessen.

Jeder Einzelne kann dazu beitragen, die Rechte von Kindern zu stärken

Jeden jungen Patienten, der bei uns behandelt wird, klären die Kolleginnen und Kollegen aus den Erziehungs- und Sozialberufen altersgerecht über seine Rechte auf. Dazu gehört beispielsweise, dass wir mit unseren jungen Patientinnen und Patienten über ihre Behandlung und Therapie sprechen. Wir sprechen auch über ihre Rechte. Zum Beispiel das Recht auf Bildung, freie Meinungsäußerung oder Eigentum. Wir zeigen den jungen Menschen, wie sie auf ihre Rechte aufmerksam machen können und wie sie deutlich machen können, wenn eines ihrer Rechte verletzt wird. Wir geben ihnen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner an die Hand, an die sie sich während ihres Klinikaufenthalts – aber auch darüber hinaus – wenden können. Beispielsweise, wenn sie Unterstützung benötigen oder wenn sie das Gefühl haben, eine Situation war nicht ok. Passend dazu haben wir gerade eine kindgerechte Broschüre für Patientinnen und Patienten in den Vitos Kinder- und Jugendkliniken für psychische Gesundheit entwickelt.

Zusätzlich setzen wir das Thema durch spielerische und kreative Projekte um. Hier können die Kinder und Jugendlichen sich und ihre Bedürfnisse ganz aktiv einbringen. Im Sommer haben wir zum Beispiel die Kinderrechte in unserer kinder- und jugendpsychiatrischen Tagesklinik in Heppenheim zum Thema gemacht. Es entstanden zwölf kreative Plakate, die wir zum Weltkindertag im September bei einer Vernissage vorgestellt haben.

 

 

 

 

Wie die Familien der jungen Patientinnen und Patienten dazu beitragen können, Kinderrechte und Kinderschutz zu stärken, besprechen wir in den Elterngesprächen. Dort informieren und unterstützen wir Eltern und Angehörige. Und wir nennen ihnen Ansprechpartner/-innen, an die sie sich wenden können, wenn sie Hilfe oder Unterstützung benötigen.

Wie die Kolleginnen und Kollegen aller Berufsgruppen dazu beitragen können, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken, erarbeiten wir in gezielten Schulungen. Die sind inzwischen ein Baustein des Kinderschutzkonzeptes.

Das Angebot umfasst Fortbildungen und Beteiligungsmöglichkeiten

Den Startschuss gab eine Kick-off-Veranstaltung Anfang 2020. Seitdem gibt es regelmäßig Fort- und Weiterbildungen rund um Kinderschutz und Kinderrechte. Ergänzend dazu führen wir Veranstaltungen durch, an denen sich die einzelnen Teams aktiv beteiligen können. Dort schauen wir ganz konkret die Situationen in den jeweiligen Stationen an. Das Angebot nehmen unsere Mitarbeiter sehr gut an. Es gibt dabei sowohl den Blick nach vorne, („Was wollen wir erreichen?“), eine hohe Identifikation und den Rückblick („Was haben wir schon an Schwierigem und Belastendem erlebt, das wir nicht zufriedenstellend lösen konnten?“) Erfreulich ist, dass diese Veranstaltungen auch unter Pandemiebedingungen in allen Stationsteams durchgeführt werden konnten. (Unter Einhaltung aller nötigen Sicherheitsvorkehrungen versteht sich.)

Nähe und Distanzverhalten bei Mitarbeitern und Patienten

Ein wichtiger Teil des Kinderschutzkonzeptes sind Verhaltensrichtlinien und -empfehlungen. Wenn wir von Grenzverletzungen im Nähe und Distanzverhalten und entsprechenden Verhaltensrichtlinien sprechen, klingt das immer schnell nach Opfer und Täter. In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen entstehen aber aufgrund der Tätigkeit viele Situationen, in denen es zu Körperkontakt und zu Nähe kommt.

Das kann eine unfreiwillige Berührung beim Tischtennisrundlauf im Gedrängel sein. Es kann aber auch eine ganz bewusste Berührung zwischen Betreuungsperson und Kind sein. Nehmen wir einmal eine Situation, in der ein Kind sehr traurig ist und Trost benötigt. Ist eine tröstende Berührung, bei der man die Hand auf den Arm des Kindes legt in Ordnung? Wo ist die Grenze? Oder wie geht man mit der Situation um, wenn ein Kind selbst eine Umarmung einfordert? Es hat beispielsweise Heimweh und sucht die Nähe einer Betreuungsperson. Gerade jüngere Kinder haben ein hohes Bedürfnis nach Nähe. Oder denken Sie einmal an den Sommer. Es ist warm, die Sonne scheint. Die jungen zu versorgenden Personen können sich nicht immer selbst mit Sonnencreme eincremen. Kolleginnen und Kollegen müssen hier unterstützen. In den Verhaltensleitlinien des Kinderschutzkonzeptes zeigen wir Lösungswege um ein solches Spannungsfeld aufzulösen.

Vieles kann man beispielsweise mit Kommunikation lösen oder, um beim Beispiel der Sonnencreme zu bleiben, in dem man dem Kind seinen Schutzraum über das Erklären, die Atmosphäre, und darüber, dass man kein Kind allein eincremt, deutlich macht.

Es ist wichtig, alle Mitarbeitenden für diese und andere Situationen zu sensibilisieren. Sie geben Sicherheit und eine wertvolle Unterstützung.

Auch empfinden Kinder und Jugendliche durchaus unterschiedlich. Betroffene, die ein gewaltsames Trauma erlebt haben, reagieren voraussichtlich sensibler. Oder haben andere Bedürfnisse als beispielweise Kinder, die wir wegen einer Angststörung behandeln.

Das Ampelplakat erinnert uns im Alltag an Regeln und Grenzen

Ampelplakat mit Verhaltensregeln

Eine Ergänzung ist das Ampelplakat mit den Verhaltensregeln zum Umgang miteinander. Es dient als Unterstützung im Arbeitsalltag und erinnert an die wichtigsten Regeln und Grenzen im Umgang miteinander. Es zeigt, dass bei Vitos Südhessen die Rechte der Kinder eine große Bedeutung haben. Die Verhaltensampeln haben wir in den Fluren aller Stationen ausgehängt. Sie erinnern und sensibilisieren Erwachsene und Kinder. Die Idee dazu kam aus dem Team vom Standort Eltville, die diese Ampelplakate bereits im Einsatz hatten.

Auch der Blick auf bauliche Gegebenheiten ist Teil des Kinderschutzkonzeptes

Es wird deutlich, das Kinderschutzkonzept schafft Strukturen und Arbeitsbedingungen, die das Wohl und die Rechte des Kindes auf den unterschiedlichen Ebenen sicherstellen. Wir schauen auch auf die baulichen Gegebenheiten. Eine solche bauliche Gegebenheit kann beispielweise eine Hochebene in unserem Gruppenraum für die Kinder sein. Der Bereich soll ein Rückzugsort für die Kinder und Jugendlichen sein. Ein Ort, an dem sie sich einkuscheln können, in dem sie Privatsphäre haben und sich geborgen fühlen. Die Zimmer haben wir daher auf verschiedenen Ebenen mit Hängematten, Kuschelecken und ähnlichem gestaltet. Das Dilemma bei der Konzeption der Räume war, wie man einerseits diese Möglichkeiten auf mehreren Ebenen geben und anderseits die Gefahr minimieren kann, die ein nicht einsehbarer Ruheort birgt. Wir haben dies baulich über ein Beleuchtungskonzept gelöst und zusätzlich dafür gesorgt, dass immer ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin in der Nähe ist.

Der rechtliche Rahmen leitet uns bei unserer Aufgabe

Bei unserem Handeln orientieren wir uns immer an der weltweit gültigen Kinderrechtskonvention sowie an dem Bundeskinderschutzgesetz. Beides bildet den rechtlichen Rahmen, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern. Die Pandemiebedingungen mögen die Umsetzung des ein oder anderen Bausteins verzögert haben und natürlich benötigt auch der Beteiligungsprozess seine Zeit. Mit den von uns bisher umgesetzten Maßnahmen, die ich hier aufzeigen konnte, haben wir jedoch bereits sehr viel erreicht. Wir haben unsere Klinik zu einem guten Ort für Kinderschutz gemacht und sind auf dem Weg diese zu einem Kompetenzort für Schutz für Kinder und Jugendliche zu machen. Ich freue mich auf die gemeinsame Weiterentwicklung.

Weitere Informationen zu unserer Arbeit finden Sie auf der Internetseite der Vitos Kinder- und Jugendklinik für psychische Gesundheit Riedstadt [1] und unter vitos.de [2].

Vitos Kinder- und Jugendklinik für psychische Gesundheit Riedstadt
Die Vitos Kinder- und Jugendklinik für psychische Gesundheit Riedstadt [3] ist die größte Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Hessen. Sie versorgt fünf Landkreise. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behandeln die jungen Patient/-innen hier stationär, teilstationär oder ambulant sowie nach dem Modellprojekt im ambulanten Akutbehandlungsstatus (AAB-Status) in Heppenheim, in Höchst im Odenwald oder in Riedstadt.