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    Christine Weiß /
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  • Kategorie Allgemein, Aus- und Weiterbildung, Karriere, Mitarbeiter, Schulen für Gesundheitsberufe, Vitos Welt
„Fixierung“ als Thema in der Vitos Schule für Gesundheitsberufe Oberhessen

„Fixierung“ als Thema in der Vitos Schule für Gesundheitsberufe Oberhessen

13. April 2016

In der Ausbildung professionell zu handeln, erfordert in erster Linie die Bereitschaft zur Weiterentwicklung. Das bedeutet, sich sowohl auf Beziehungen einzulassen als auch sein Wissen und seine Kompetenzen zu erweitern. In der Vitos Schule für Gesundheitsberufe Oberhessen findet eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema „Fixierung“ statt. Für die Schüler ist dies eine große Herausforderung, die auch Angst machen kann.

Emotionale Anteile der psychiatrischen Pflege

Zur Pflege von psychiatrisch erkrankten Menschen gehören nicht nur persönliche Erfahrung und intuitives, fachliches, wissenschaftlich geprüftes Wissen. Neben all dieser Fachlichkeit beinhaltet die psychiatrische Pflege auch viele emotionale Anteile. Vor allem, wenn es um die Begleitung und Betreuung des einzelnen psychisch kranken Menschen geht. Besonders in Notfallsituationen kann es sein, dass sich gewalttätige oder sich selbstgefährdende Personen nicht mit Deeskalationsstrategien beruhigen lassen. Dann muss eine vorübergehende Fixierung mit einem geeigneten Gurtsystem, als letztes Mittel der Wahl, eingesetzt werden.

Fixierung – Ein herausfordernder und oft angsteinflößender Aspekt der Pflege

Beitragsbild 2

Diesen Aspekt der pflegerischen Tätigkeit erleben viele Auszubildende nicht nur als Herausforderung, sondern auch als angsteinflößend und als sehr dramatisch. Die praktische Vorgehensweise, ethische und rechtliche Aspekte sowie die kontinuierliche und persönliche Überwachung fixierter Personen stellt daher eine wichtige und frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema in der Ausbildung dar. Hierbei geht es nicht darum, dass Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr in der Lage sein müssen, eine Fixierung durchzuführen. Vielmehr sollen sie in Notfallsituationen wissen, wie sie sich adäquat verhalten können und entsprechend ihres Ausbildungs- und Entwicklungsstandes beteiligt werden. Um eine Praxisnähe zu gewährleisten, hat die Vitos Schule für Gesundheitsberufe Oberhessen, Experten (Fixierungsbeauftragte) aus der Praxis in den klinischen Unterricht eingeladen. In einem geschützten Rahmen erhalten die Auszubildenden die Möglichkeit, den Umgang mit dem Fixierungssystem kennenzulernen. Gleichzeitig kommen Selbsterfahrung und die Beantwortung von Fragen nicht zu kurz.

Was Ihnen am Pflegeberuf besonders gut gefällt, erzählen Vitos Pflegeschüler in Ihrem YouTube-Clip:

Autorin Christine Weiß

Ich unterrichte die psychiatrische Pflege für die Auszubildenden der Gesundheits- und Krankenpflege. Im Dezember 2015 habe ich mein Masterstudium (MSc)  in der Gesundheits- und Pflegepädagogik erfolgreich abgeschlossen. Ich bin  stellvertretende Schulleitung der Vitos Schule für Gesundheitsberufe Oberhessen.

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  • / Schlagworte  Ausbildung Gesundheits-und Krankenpfelger, Blog, Fixierung, Hessen, Pflegeausbildung, Psychiatrie, Schule für Gesundheitsberufe Oberhessen, Vitos, Vitos Blog
4 Kommentare Kommentieren
  1. Vera Rothenberg am 25. Mai 2016 um 13:54

    Bitte können Sie mir mitteilen, aufgrund welches Gesetzes es überhaupt möglich ist, in nicht forensischen Psychiatrien in Hessen Patienten zu fixieren, nachdem das BVG und der BGH 2011/12 darauf verwiesen haben, dass das nicht geht. Ich suche im Internet verzweifelt nach der gesetzlichen grundlage und bitte Sie, mir diese Information zu geben.
    Mit freundlichen Grüßen Rothenberg

    Antworten
  2. VITOS Blog

    VITOS Blog am 31. Mai 2016 um 8:18

    Liebe Frau Rothenberg,

    die Unterbringung psychisch kranker Menschen wird in Hessen im „Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen“ (Hessisches Freiheitsentziehungsgesetz – HFEG) geregelt. Es stammt aus 1952. Zukünftig soll es in Hessen durch ein Psychisch-Krankenhilfegesetz abgelöst werden. Auch hier erfolgt eine Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgericht zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen. Für die Kliniken für forensische Psychiatrie ist das Hessische Maßregelvollzugsgesetz maßgeblich.

    Viele Grüße Ihr Redaktionsteam

    Antworten
  3. Gerd am 31. Mai 2016 um 22:01

    Es werden aber auch Leute fixiert, die nicht „geisteskrank, geistesschwach, rauschgift- oder alkoholsüchtig“ sind.

    Antworten
    • VITOS Blog

      VITOS Blog am 2. Juni 2016 um 13:00

      Lieber Gerd,

      Sie beziehen sich auf all jene Patienten, die nicht nach dem HFEG untergebracht sind.
      Es gibt verschiedene Rechtfertigungsgründe für eine Fixierung dieser Patienten:
      Die Einwilligung des Patienten selbst, eines Bevollmächtigten oder eines Betreuers kann solch ein Grund sein.
      Ein weiterer Grund ist der rechtfertigende Notstand.

      Viele Grüße Ihr Redaktionsteam

      Antworten

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